Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO  mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. z.B..: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig